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Baugesuchsverfahren
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können am Seitenende oder im Schafisheim - Online-Schalter heruntergeladen werden.
Bei geringfügigen Bauvorhaben, welche noch nicht erstellt sind und bei welchen es keine kantonale Zustimmung benötigt, kann das vereinfachte Baugesuchverfahren durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass alle an die Bauparzelle anstossenden Grundeigentümer/innen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Dadurch kann auf die Profilierung, die Publikation und die öffentliche Auflage verzichtet werden.
Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im «Lenzburger Bezirksanzeiger», dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Egliswil, veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.
Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden. Die kantonalen baurechtlichen Bestimmungen können auf der Homepage des Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau eingesehen werden.
Hier finden Sie einige Links zu wichtigen Unterlagen:
Zugehörige Objekte
Name
Baugesuchformular Schafisheim V2025-01 (PDF, 271.57 kB)
Download
0 Baugesuchformular Schafisheim V2025-01
Name
Telefon
Kontakt
Bauverwaltung
062 769 85 80
bauverwaltung@seon.ch
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können am Seitenende oder im Schafisheim - Online-Schalter heruntergeladen werden.
Bei geringfügigen Bauvorhaben, welche noch nicht erstellt sind und bei welchen es keine kantonale Zustimmung benötigt, kann das vereinfachte Baugesuchverfahren durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass alle an die Bauparzelle anstossenden Grundeigentümer/innen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Dadurch kann auf die Profilierung, die Publikation und die öffentliche Auflage verzichtet werden.
Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im «Lenzburger Bezirksanzeiger», dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Egliswil, veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.
Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden. Die kantonalen baurechtlichen Bestimmungen können auf der Homepage des Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau eingesehen werden.
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Bauverwaltung | 062 769 85 80 | bauverwaltung@seon.ch |