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Schafisheim
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Energiemangellage: Aufgaben der Gemeinden und Kantone
Kantone und Gemeinden haben bei der Definition der Massnahmen des Bundes und deren Anordnung keine aktive Rolle und allenfalls wenig Möglichkeiten zur Mitwirkung.
Hingegen kommt den Gemeinden und dem Kanton bei der Umsetzung der durch den Bund angeordneten Massnahmen und der Bewältigung von allfälligen Folgewirkungen in ihrem Zuständigkeitsbereich eine bedeutende Rolle zu. Die Aufgaben, die es vorzubereiten und gegebenenfalls umzusetzen gilt, können dabei verschiedenen Rollen zugeordnet
werden:
• Gemeinde (und Kanton) als Energiebezüger:
Wie alle Gas- und Strombezüger müssen auch die Gemeindeverwaltung, die kommunalen Betriebe, Werke oder weitere öffentliche Institutionen (Schulen, Heime, Spitex usw.) ihren Beitrag zur Bewältigung einer Energiemangellage leisten und die Massnahmen des Bundes befolgen. In ihrer Rolle als Energiebezügerin bereitet sich die Gemeinde in geeigneter Weise und angepasst auf ihre jeweilige Ausgangslage darauf vor.
• Gemeinde als verantwortliche Behörde:
Die Behörden sind für die Bewältigung allfälliger versorgungs- und sicherheitsrelevanter Folgen für die Öffentlichkeit, welche aus der Umsetzung der vom Bund verordneten Massnahmen resultieren, zuständig. Sie koordinieren die dazu erforderlichen Aktivitäten und treffen die notwendigen vorsorglichen Massnahmen in ihrem Verantwortungsgebiet. Sie entscheiden darüber, welche organisatorischen Vorkehrungen zur Bewältigung der jeweiligen Situation getroffen werden müssen. In diesem Zusammenhang können sie die Regionalen Führungsorgane (RFO) beauftragen, sie zu unterstützen.
-> Der Gemeinderat hat der RFO den Auftrag erteilt, die Gemeinde
zu unterstützen.
-> Der Gemeinderat hat gleichzeitig einen Krisenstab gebildet.
http://www.ag.ch/de/themen/mangellage
Massnahmen zum Strom sparen in der Gemeinde Schafisheim
Der Gemeinderat hat entschieden, dass in den öffentlichen Gebäuden (Gemeindehaus, Mehrzweckhalle, Schulhäuser, usw.) der Gemeinde Schafisheim die Raumtemperaturen gesenkt werden. Zudem wurde die Menge der Lichtquellen im Gemeindehaus reduziert.
Bei der Strassenbeleuchtung besteht bereits das Halbnachtsignal von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Neu wird die Umstellung schon um 22.00 Uhr starten.
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