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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch/wabag und des Bundes unter www.admin.ch

Der Kanton Aargau bietet Ihnen einen SMS-Service für Wahlen und Abstimmungen. Sie können sich hier registrieren.

Der Bund bietet die App "VoteInfo", welche Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen informiert und an den Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse liefert. Erhältich im App Store und bei Google Play.

Urne Öffnungszeiten

An Wahl- und Abstimmungssonntagen sind die Urnen im Foyer des Gemeindehauses von 08.30 bis 09.00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe kann auch brieflich erfolgen. Die brieflichen Stimmabgaben können ab Erhalt der Unterlagen bis zur Urnenschliessung am Hauptwahl- oder Abstimmungstag um 09.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.

Urnenstandort

Gemeindehaus Schafisheim

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten einwerfen.Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 5 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist