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Einbürgerungsverfahren
                                                                                                
                                        
                                                                                                                                                                            
            
                
            Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von  erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
 
 Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates oder die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
 
 Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
 
 - Geburtsscheine
 - Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
 - Wohnsitzzeugnisse
 - Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
 - Auszug aus dem Zentralstrafregister
 - Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
 - Bescheinigung des Steueramtes
 
 Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
        
            Preis
gem. Gesetz
        
            
        
    
            
                
            Zugehörige Objekte
        
            
        
            
                    
                    
                        
                            
                
                Name 
                Telefon 
                Kontakt 
             
                
            
                        Gemeindekanzlei 
                        062 888 30 40 
                        gemeindekanzlei@schafisheim.ch
 
                     
            
                        
                    
                
        
                    
                                        
                                                                                                
                                                                            
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates oder die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
 - Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
 - Wohnsitzzeugnisse
 - Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
 - Auszug aus dem Zentralstrafregister
 - Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
 - Bescheinigung des Steueramtes
 
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 062 888 30 40 | gemeindekanzlei@schafisheim.ch |