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Gemeinderat

Der Gemeinderat bildet die kommunale Exekutive. Er ist zuständig für:

  • die Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der ihm übergeordneten Gemeindeorgane sowie der Vollzug der Beschlüsse derselben;
  • die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten;
  • die Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit sowie der Erlass eines entsprechenden Reglementes;
  • die Einbürgerung von Schweizer Bürgern und die Bürgerrechtsentlassung, unter Vorbehalt der Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht;
  • die Wahl von Kommissionen, soweit sie nicht einem anderen Organ zusteht;

Weitere Informationen betreffend Aufgaben und Befugnisse können Sie dem Gemeindegesetz § 37 entnehmen.

Die Gemeinderatssitzung findet in der Regel alle zwei Wochen, jeweils am Montagabend, statt. Anträge an den Gemeinderat sind spätestens bis am Donnerstagmittag der Vorwoche in schriftlicher Form inklusive allfälliger Beilagen an die Gemeindekanzlei zu richten.

Die Standortattraktivität von Schafisheim soll laufend verbessert werden. Der Gemeinderat hat dafür die strategische Schwerpunkte für die Legislaturperiode 2026-2029 definiert (siehe unten angefügte Dokumente).

Kontakt

Gemeinderat
Winkelgasse 1
5503 Schafisheim
Tel. 062 888 30 40
gemeindekanzlei@schafisheim.ch

Personen

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Zugehörige Objekte

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Vision Schafisheim 2046 (PDF, 191 kB) Download 0 Vision Schafisheim 2046
Jahresprogramm 2026 Gemeinderat (PDF, 100 kB) Download 1 Jahresprogramm 2026 Gemeinderat
Strategische Schwerpunkte 2026-2029 (PDF, 234 kB) Download 2 Strategische Schwerpunkte 2026-2029