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Staufen/Schafisheim; Aarauerstrasse, Busspur - Öffentliche Auflage

2. Juli 2026

Gemeinde
Staufen/Schafisheim IO/AO

Strecke
K247; Aarauerstrasse, Busspur

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über Rahmentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 6. Juli 2026 bis 4. August 2026, in den Gemeindeverwaltungen Staufen und Schafisheim öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und deine Begründung zu enthalten. In Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. 

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtrigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). 

Aarau, 2. Juli 2026
Departemet Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung