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Fakultatives Referendum Satzungen Kreisschule Lotten

11. Juli 2025
Der Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten hat am 26. Mai 2025 die neue
Berechnung der Finanzierung (§ 4 Finanzierung der Satzungen der
Kreisschule) beschlossen. Diese wird während 60 Tagen dem fakultativen
Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
von § 13 Abs. 4 der Satzungen.

Gegenstand
§ 4 Satzungen Kreisschule Lotten

Referendumsfrist
Freitag, 11. Juli 2025, bis Dienstag, 9. September 2025

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Die Satzungen können während der Referendumsfrist im Gemeindehaus,
Winkelgasse 1, Schafisheim, eingesehen werden.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Insgesamt 399 gültige Unterschriften (5 % der Stimmberechtigten der
Verbandsgemeinden gemäss § 77a Abs. 1a) des Gemeindegesetzes). Für
jede Verbandsgemeinde sind separate Unterschriftenbögen zu verwenden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist
beim Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten, Winkelgasse 1, Schafisheim,
einzureichen.