Inhalt
Temporäre Signalisation während Bauzeit
13. März 2025
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.
Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die
Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden
folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat
Schafisheim
Alte Seonerstrasse, Parzelle 199 und Betenthal, Parzlle 576
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen
Zubringerdienst und Werkverkehr während der gesamten Bauzeit vom April
2025 bis Juni 2026.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen
seit Publikation vom 14. März 2025 bis 14. April 2025 bei der verfügenden
Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine
Begründung enthalten.
Gemeinderat Schafisheim
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.
Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die
Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden
folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat
Schafisheim
Alte Seonerstrasse, Parzelle 199 und Betenthal, Parzlle 576
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen
Zubringerdienst und Werkverkehr während der gesamten Bauzeit vom April
2025 bis Juni 2026.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen
seit Publikation vom 14. März 2025 bis 14. April 2025 bei der verfügenden
Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine
Begründung enthalten.
Gemeinderat Schafisheim