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Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement

4. Juli 2024
Der Gemeinderat ist gemäss § 29 legitimiert, im Bestattungs- und Friedhofreglement aufgrund von geänderten Umständen Anpassungen vorzunehmen.
Bis dato durften laut Reglement weder Pflanzen noch Gegenstände auf dem Urnenwandgrab deponiert werden. Per sofort ist die Platzierung auf der entsprechenden Bodenplatte erlaubt, das Reglement definiert im § 13 Abs. 10 und 11 die Abmasse. Jedoch verboten ist das Aufstellen von Gegenständen auf den Urnenwandplatten. Der Friedhofgärtner wird die Vorgaben ab September 2024 umsetzen.
Das aktualisierte Bestattungs- und Friedhofreglement ist auf der Website der Gemeinde unter ‘Reglemente’ einsehbar.

Gemeinderat