Kopfzeile

Inhalt

Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden

5. Juni 2024

Die öffentlichen Strassen, deren Unterhalt, Verkehr und Sicherheit dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Sowohl einzelne Bäume, als auch Einfriedungen müssen gegenüber Gemeindestrassen einen Abstand von 60 cm einhalten. Gegenüber Kantonsstrassen erhöht sich der Abstand auf 1 m für Einfriedungen bis zu 80 cm Höhe, sodann auf 2 m für einzelne Bäume und Einfriedungen zwischen 80 cm bis 1.8 m Höhe.

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, die auf Strassen und Gehwege überhängenden Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste über der Fahrbahn bis auf 4.5 m und über Gehwegen bis auf 2.5 m nicht sichtbehindernd hinausragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenschilder dürfen nicht verdeckt sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden.

Sofern die Besitzer von Grundstücken das Zurückschneiden nicht selber erledigen können, darf der Werkhof Schafisheim (079 367 83 50) angerufen werden. Der Werkhof erledigt diese Arbeit unter Kostenfolge.

Die Grundstückbesitzer, bzw. allfällige Mieter von Grundstücken, werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende August 2024 zurückzuschneiden. Die einzelnen Strassenzüge werden anschliessend kontrolliert und wo nötig, werden die Grundeigentümer auf die Nichtbeachtung des Zurückschneides hingewiesen. Wir danken für das Verständnis.

13. Juni 2024 Gemeinderat