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Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachfrist / Stille Wahl

10. Mai 2024
Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu
vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die
politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt,
innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schafisheim
zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am 15. Mai 2024, 12.00
Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei
bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die
vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§
30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros wurde folgende
Kandidatin angemeldet:

Hitz, Elisabeth, 1955, Obersiggenthal AG, Lenzburgerstrasse 15, parteilos

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der
Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Schafisheim, 10. Mai 2024 Wahlbüro