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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachnominationsfrist

11. Mai 2023

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der
Amtsperiode 2022/2025; Nachnominationsfrist


Da für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission die Anzahl der
Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird
gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine
Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge
eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schafisheim
zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei
bis am 16. Mai 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular
kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die
vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§
30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission wurde folgender
Kandidat angemeldet:

Wildi, Juri, 2001, von Schafisheim AG, Talgasse 7, 5503 Schafisheim, FDP

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten bei der
Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Wahlbüro Schafisheim