Kopfzeile

Inhalt

Jagdaufseher

In jedem Jagdrevier üben zwei Personen die Jagdaufsicht aus. Sie beaufsichtigen die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen der Bevölkerung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung.

Wildunfall melden
Melden Sie Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117). Sie werden direkt mit dem zuständigen Jagdaufseher verbunden.

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt