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Das Waldhaus der Gemeinde Schafisheim liegt inmitten des Waldes Krähenacker und bietet Platz für 50 - 72 Personen. Es eignet sich für Familien-, Firmen- oder Vereinsanlässe, Geburtstagsfeiern und Jubiläen. Das heimelige Waldhaus ist zeitgemäss und zweckdienlich eingerichtet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 062 888 30 50 / Mail finanzverwaltung@schafisheim.ch gerne zur Verfügung.
Objektadresse | Waldhaus Krähenacker 5503 Schafisheim | |
Zubehör | Vorhandenes Geschirr, Geschirrspülmaschine und Thermoskrüge steht den Mietern zur Verfügung. Vor dem Waldhaus lädt ein grosszügiger Grillplatz zur Nutzung ein. Zur Benützung der abgeschlossenen Räume bedarf es einer Bewilligung. | |
Objektregeln | Die Abgabe des Schlüssels hat bis spätestens am darauf folgenden Tag um 09.00 Uhr zu erfolgen. Es erfolgt keine Vermietung an Minderjährige. Erhält der Vermieter Kenntnis davon, dass es sich um eine Veranstaltung mit extremistischem Gedankengut handelt, wird der Kantonspolizei Aargau unmittelbar Meldung erstattet. Der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin nimmt zur Kenntnis, dass die Bewilligung entzogen, die Veranstaltung abgebrochen und strafrechtliche Massnahmen eingeleitet werden, wenn gegen einen oder beide der nachfolgenden Tatbestände verstossen wird: A) StGB Art. 251; Urkundenfälschung: Wenn Falschangaben über Personen oder Mietgründe gemacht werden. B) Polizeireglement §20; Bewilligungen: Wenn in den Lokalitäten od. Aussenräumen links- od. rechtspopulistische Veranstaltungen durchgeführt werden. | |
Preise | CHF 310 pro Tag für Auswärtige CHF 210 pro Tag für Schofiser Einwohner CHF 50 pro Tag Heizkostenbeitrag im Wintersemester (Oktober-März) | |
Reservationszeiten | 10.00 Uhr - 09.00 Uhr | |
Reservationsvorgang | Sobald Sie die Reservation online getätigt haben, lassen wir Ihnen den Vertrag zum Ausfüllen und Unterschreiben zukommen. Der von Ihnen retournierte Vertrag wird bei uns geprüft und die Reservation des Waldhauses wird Ihnen definitiv bestätigt. Eine vorgängige Besichtigung ist nicht möglich. Die Benützungsgebühr ist bis 30 Tage im Voraus vor dem reservierten Termin zu bezahlen. | |
Dokument | Bilder_Waldhaus.pdf (2121.8 kB) Waldhaus_Möbilierungsplan_112023.pdf (61.6 kB) Waldhausreglement_01.11.2023.pdf (1257.3 kB) | |
Annullierungsregeln | Bei Vertragsrücktritt bis zu 30 Tage vor dem Mietdatum wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.00 erhoben, falls das Waldhaus nicht weitervermietet werden kann. Tritt der Mieter innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Mietdatum vom Vertrag zurück, wird die ganze Benützungsgebühr in Rechnung gestellt, falls das Waldhaus nicht weitervermietet werden kann. | |
Kontakt | Abteilung Finanzen | |
Kontaktadresse | Winkelgasse 1 5503 Schafisheim | |
Telefon | 062 888 30 50 |
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