Waldhaus Krähenacker

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Fr 01.11.24 bestätigte Reservation
Sa 02.11.24 bestätigte Reservation
So 03.11.24 bestätigte Reservation
Mo 04.11.24 unbenutzt
Di 05.11.24 unbenutzt
Mi 06.11.24 unbenutzt
Do 07.11.24 unbenutzt
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Das Waldhaus der Gemeinde Schafisheim liegt inmitten des Waldes Krähenacker und bietet Platz für 50 - 72 Personen. Es eignet sich für Familien-, Firmen- oder Vereinsanlässe, Geburtstagsfeiern und Jubiläen. Das heimelige Waldhaus ist zeitgemäss und zweckdienlich eingerichtet.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 062 888 30 50 / Mail finanzverwaltung@schafisheim.ch gerne zur Verfügung.

Objektadresse  Waldhaus Krähenacker
5503 Schafisheim
Zubehör  Vorhandenes Geschirr, Geschirrspülmaschine und Thermoskrüge steht den Mietern zur Verfügung.
Vor dem Waldhaus lädt ein grosszügiger Grillplatz zur Nutzung ein.
Zur Benützung der abgeschlossenen Räume bedarf es einer Bewilligung.
Objektregeln  Die Abgabe des Schlüssels hat bis spätestens am darauf folgenden Tag um 09.00 Uhr zu erfolgen.

Es erfolgt keine Vermietung an Minderjährige.

Erhält der Vermieter Kenntnis davon, dass es sich um eine Veranstaltung mit extremistischem Gedankengut handelt, wird der Kantonspolizei Aargau unmittelbar Meldung erstattet.

Der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin nimmt zur Kenntnis, dass die Bewilligung entzogen, die Veranstaltung abgebrochen und strafrechtliche Massnahmen eingeleitet werden, wenn gegen einen oder beide der nachfolgenden Tatbestände verstossen wird:

A) StGB Art. 251; Urkundenfälschung: Wenn Falschangaben über Personen oder Mietgründe gemacht werden.

B) Polizeireglement §20; Bewilligungen: Wenn in den Lokalitäten od. Aussenräumen links- od. rechtspopulistische Veranstaltungen durchgeführt werden.
Preise  CHF 310 pro Tag für Auswärtige
CHF 210 pro Tag für Schofiser Einwohner
CHF 50 pro Tag Heizkostenbeitrag im Wintersemester (Oktober-März)
Reservationszeiten  10.00 Uhr - 09.00 Uhr
Reservationsvorgang  Sobald Sie die Reservation online getätigt haben, lassen wir Ihnen den Vertrag zum Ausfüllen und Unterschreiben zukommen. Der von Ihnen retournierte Vertrag wird bei uns geprüft und die Reservation des Waldhauses wird Ihnen definitiv bestätigt.
Eine vorgängige Besichtigung ist nicht möglich.
Die Benützungsgebühr ist bis 30 Tage im Voraus vor dem reservierten Termin zu bezahlen.
Dokument  Bilder_Waldhaus.pdf (2121.8 kB)
Waldhaus_Möbilierungsplan_112023.pdf (61.6 kB)
Waldhausreglement_01.11.2023.pdf (1257.3 kB)
Annullierungsregeln  Bei Vertragsrücktritt bis zu 30 Tage vor dem Mietdatum wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.00 erhoben, falls das Waldhaus nicht weitervermietet werden kann.
Tritt der Mieter innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Mietdatum vom Vertrag zurück, wird die ganze Benützungsgebühr in Rechnung gestellt, falls das Waldhaus nicht weitervermietet werden kann.
Kontakt  Abteilung Finanzen
Kontaktadresse  Winkelgasse 1
5503 Schafisheim
Telefon  062 888 30 50
Aussenansicht Waldhaus
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